Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Impressum

Der schnelle Zimmermann GbR
Frank Zimmermann
Wieselweg 30
D-50259 Pulheim
Tel: 02238/307975
Fax: 02238/307976
Gerichtsstand: HGB Bergheim
Steuer-Nr. 203 5365 1049

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Anmeldung

In den einzelnen Reisebeschreibungen ist festgelegt, in welchem Umfang die Leistungen der Motorradreise festgelegt sind. Der schnelle Zimmermann schuldet keine weiteren Leistungen. Jeder Vertragsabschluss, in schriftlicher Form, als auch mit dem Gebot in einem Online-Auktionshaus ist verbindlich für den Anmelder. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

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Preis, Zahlung, Fälligkeit

Der in den einzelnen Reisebeschreibungen festgelegte Preis ist nicht verhandelbar. Nach Abschluss des Reisevertrags erhält jeder Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit erhalt dieses Schreibens wird eine Anzahlung von 30% fällig. Ausgenommen sind die ersteigerten Reisen bei den Auktionshäusern, denn dort ist die Gesamtsumme nach ersteigern des Artikels fällig. In Anlehnung der Zahlungsrichtlinien der Online-Autions-
häuser.
Die Restsumme ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Buchungen die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, ist komplette Zahlung zu überweisen. Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung zugestellt.

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Vertragsabschluss, Verweigerung, Stornierung
Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Für beide Parteien ist unsere schriftliche Buchungsbestätigung als auch die ersteigerten Reisen rechtlich bindend. Im Rahmen der Buchungsbestätigung liegt das Risiko einer fehlerhaften nicht aufklärbaren Übermittlung des Anmeldens. Buchungen sind formlos gültig. Die Beweiskraft für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt derjenige, der sich darauf beruft. Der Anmelder ist verpflichtet, dem „der schnelle Zimmermann“ bei der Buchung von allem wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren wie z.B. Art des zu transportierenden Fahrzeugs, Gewicht, Anzahl, und die Werthaltigkeit des Fahrzeugs. Der schnelle Zimmermann ist nicht verpflichtet die vom Anmelder gemachten Angaben zu überprüfen. Der schnelle Zimmermann ist grundsätzlich berechtigt seine Leistungen dem Anmelder gegenüber zu verweigern. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen. z.B. Wenn der Anmelder mit der Zahlung sich in Verzug befindet auch dann wenn nur Anteilig gezahlt wurde. Oder bei falschen Angaben bei der Art und Beschaffenheit des Motorrades.

Der Anmelder hat das Recht jederzeit ohne Angaben von Gründen von der Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, das statt seiner Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Jedoch kann der schnelle Zimmermann dem Dritten an der Teilnahme widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser in vollem Umfang mit unseren vertraglichen Leistungen und Forderungen.
Es gilt als vereinbart, das dem „der schnelle Zimmermann“ bei Rücktritt/Stornierung eine pauschalierte Rücktritts- bzw. Stornogebühr zusteht.

Bei Reisen die nur den Transport beinhalten gilt:

1) Die Anzahlung von 10% wird nicht rückerstattet bei einer Kündigung
von den Reiseteilnehmern
2) bis 60 Tage vor Reisebeginn 15% des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro
3) von 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Teilnahmepreises
4) von 29 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn 60% des Teilnahmepreises
5) von 9 Tage bis zum Tag des Reisebeginns 100% des Teilnahmepreises.

Bei Reisen die den Transport, sowie Hotel und auch den Flug beinhalten gilt:

1) Die Anzahlung von 30% wird nicht rückerstattet bei einer
Kündigung von den Reiseteilnehmern.
2) bis 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro
3) von 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 45% des Teilnahmepreises
4) von 29 Tage bis 10 Tage vor Reisebeginn 60% des Teilnahmepreises
5) von 9 Tage bis zum Tag des Reisebeginns 100% des Teilnahmepreises.

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit der schnelle Zimmermann nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, der schnelle Zimmermann einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise, oder kündigt am Tage der Abreise oder aus Gründen die für uns nicht zu vertreten sind, so hat der Reiseteilnehmer die Kosten in vollem Umfang zu seinen Lasten zu tragen. Der schnelle Zimmermann behält den vollen Vergütungsanspruch.

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Höhere Gewalt, Verspätung

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der schnelle Zimmermann als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der schnelle Zimmermann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei einem Rücktransport ist der schnelle Zimmermann in diesen Fällen verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die anfallenden Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien zu je der Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen dem Reiseteilnehmer die Mehrkosten zur Last

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Gegenstand der Transportabwicklung

Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die schriftlichen Buchungen als auch die ersteigerten Reisen bei den Online-Auktionshäusern für unverpackte motorisierte und unmotorisierte Zweiräder sowie Bauartähnliche Fahrzeuge. Motorräder werden bis zu einem Gesamtgewicht von 280 Kilogramm und den Höchstmaßen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 2350mm, Breite 1000mm und Höhe 1500mm nicht überschreiten. Alle Fahrzeuge die die maximalen vorgegebenen Maßeinheiten überschreiten gelten als Sonderformat und sind zuschlagspflichtig, in der Regel 100%. Die vorstehende Regel gilt nicht unbedingt zwingend, jedoch müssen im Einzelfall diese Punkte geklärt werden.

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Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns vor, eine Reise abzusagen, wenn die im Aushang zugrunde gelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten.

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Gewährleistung, Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, Der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der schnelle Zimmermann nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht greifbar, so müssen Beanstandungen dem „der schnelle Zimmermann“ direkt und unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gem. §651 g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise vorzunehmen. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise lt. Vertrag beendet ist. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem „Der schnelle Zimmermann“ die Ansprüche schriftlich zurückweist.

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Reisedokumente

Wir informieren Sie über die Bestimmungen von Ausweisen, Pass, Visa und Zoll sowie die Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Urlaubslandes., Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind zu offenbaren. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in dem von ihm bereisten Land selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, ausgenommen wenn diese durch eine schuldhafte Falschaussage unsererseits bedingt sind.

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Anweisungen

Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung in der Veranstaltung erhalten gefährdet oder verletzt bzw. gefährdet, hat der schnelle Zimmermann das Recht den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und entstandenen Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.

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Eigene Anreise

Jeder Teilnehmer ist für die eigene Anreise selbst Verantwortlich. Bei Verspätungen oder Nichteinhaltung der jeweiligen Instanzen schließen wir jegliche Art von Regressansprüchen gegenüber uns aus. Auch eine Rückerstattung des gebuchten Urlaubs schließen wir aus, wenn durch Dritte die Ankunft gestört wird.

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Zusicherung der Teilnehmer

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem eigenen Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Das Fahrzeug muss in fahrsicherem Zustand sein. Es gelten die Regeln der StVO und StZVO der jeweiligen Reiseländer. Es besteht unsererseits keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung, Helm, Stiefel, Handschuhe und Oberbekleidung teilzunehmen.

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Haftung

Jeder Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle die von ihm eventuell verursachten Schäden und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber dem schnellen Zimmermann im vollen Umfang die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der schnelle Zimmermann haftet nicht für: Kratzer, Beulen und alles im Umfang des Motorrades. Auch nicht bei der Routenauswahl der auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahn zurückzuführen sind. Auch nicht bei Personenschäden. Einen Schadenersatzanspruch gegen „der schnelle Zimmermann“ ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen.
Soweit es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB handelt, gilt folgendes: Nach den gesetzlichen Regelungen haftet "der schnelle ZImmermann" für Beschädigungen und Verluste an dem zu beförderten Frachtgut bis zu einer Höhe von 8,33SZR/kg der Sendung. "Der schnelle Zimmermann" hat eine Frachtführer-Haftpflichversicherung

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Versicherungen

Im Leistungsumfang sind keine Versicherungen, keine Reiserücktritts-, eine Unfall-, Diebstahl- oder eine Krankentransport Rückholversicherung oder ein Schutzbrief. Wir bitten Sie daher, den Abschluss einer geeigneten Versicherung zu tätigen, sofern Sie noch keine besitzen.

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Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Auffüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

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Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Unsere Anwendungen stehen im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer bereichsspezifischer Vorschriften des Datenschutzes im Internet (z.B. Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz). Alle unsere Mitarbeiter sind auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis erfolgt beim Besuch unseres Internetauftritts keine automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten.
Sie können sich auf unseren öffentlichen Webseiten anonym bewegen.
Wir sammeln und verwenden Ihre personenbezogenen Daten, die wir durch Inanspruchnahme unserer Internet-Serviceleistungen erhalten haben, nur mit Ihrer Zustimmung. Die erfassten Daten unterliegen weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen, die einen unbefugten Zugriff verhindern, eine missbräuchliche Verwendung unterbinden und vor Zerstörung oder Verlust der Daten schützen.
Aus den Protokolldaten werden lediglich zur Verbesserung unserer Internetauftritte statistische Informationen gesammelt. Es werden keine Nutzerprofile erstellt. Bei einer weiteren Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten werden wir Sie informieren und um Ihre ausdrückliche Zustimmung bitten.
Wir respektieren Ihre Datenschutzrechte insbesondere Ihre Auskunftsrechte hinsichtlich der über Sie gespeicherten Daten.
Wenn Ihre personenbezogenen Daten durch die Inanspruchnahme unserer Internet-Serviceleistungen gespeichert worden sein sollten, haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über diese zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung.
Diese Datenschutzgrundsätze werden der Entwicklung des Datenschutzes und der Sicherheitstechnik angepasst und weiterentwickelt.
Weitere Informationen können Sie dem Verfahrensverzeichnis gemäß § 4 g des Bundesdatenschutzgesetzes entnehmen.

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Reisegutscheine

Reisegutscheine sind innerhalb eines Jahres, nach Ausstellungsdatum einzulösen, nach einem Jahr sind die Reisegutscheine verfallen. Bei Rückgabe des Reisegutscheins werden 70% ausgezahlt und 30% einbehalten.